Schützenverein Uentrop-Haaren 1857 e.V.

Der Schützenverein Uentrop-Haaren 1857 e.V.  ist ein Traditionsverein, der seit über 150 Jahren die Tradition des Vereinsgeschehens pflegt. Das Dorfgeschehen wird maßgeblich durch unseren Schützenverein in Einheit mit der Gemeinschaft der Uentroper Vereine gestaltet.




Liebe Schützenbrüder,


An dieser Stelle möchten wir besondere Grüße an unsere folgenden Majestäten ausrichten:

unser     amtierendes Schützenkönigspaar Stefan und Verena Bensiek

unsere   60-jährige Jubelkönigin Christel Nüsken

unsere   50-jährige Jubelkönigin Marianne Holtsträter

unsere   40-jährige Jubelkönigin Luise Gerwin

unser     25-jährige Jubelkönigin Anneliese Balks

unser     amtierendes Kinderkönigspaar Ole Potthoff und MaleaWieting

unseren Vereinskaiser Carsten Lehmköster

unseren Bierkaiser Dieter Trepmann

unser     Bierkönigspaar Carsten und Janine Stockei




Bild mit einem Foto des amtierenden Königspaar, dem Vereinslogo und dem Eichenblatt

Eichenblatt

Auf dieser Seite könnt ihr unsere Vereinszeitung "Das Eichenblatt" betrachten und herunterladen.

Antreten zum Abholen den amtierenden Schützenkönigs

125 Jahre Avantgarde

Zum 125-jährigen Bestehen der "Avantgarde Uentrop-Haaren" die Festschrift zum betrachten und herunterladen.

Antreten zum Abholen des amtierenden Bierkönigs

Herbstfest 2021

Auch hier könnt ihr das Herbstfest, welches unter Corona-bestimmungen durchgeführt werden konnte,  anhand der Bilderserie noch einmal  zurück verfolgen.

Vereinswappen mit einem Adler, der auf einem Gewehr mit Zielscheibe sitzt

Pressespiegel

Auf dieser Seite halten wir Dokumente zum Presseecho über unsere Vereinsaktivitäten bereit.

So können an dieser Stelle auch noch lange nach einem vergangenen Event Informationen zum jeweiligen Thema abgerufen werden.



Ein Wappen in gelb rot gehalten mit Stromzeichen und Sicherung
Adler mit Stadtwappen und Jahreszahlen in grün unterlegt


Thema: Dies gilt nicht nur in der Umgebung von Kindern...

Nichtraucherschutz während unserer Events


An die gesetzlichen Grundlagen in Europa, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen hat sich selbstverständlich auch unser Schützenverein zu halten.   


So haben wir in diesem Jahr zu unserem Schützenfest eine für den Einen oder Anderen relevante Gesetzesänderung umzusetzen.   


Das Nichtraucherschutzgesetz NRW ist Ende des vergangenen Jahres verschärft worden und hat mit Wirkung vom 1. Mai diesen Jahres Ausnahmen des geltenden Rauchverbotes für Festzelte und Brauchtums-veranstaltungen ersatzlos aufgehoben.   


Das bedeutet für unser kommendes Schützen-fest Anfang Mai, dass wir erstmalig in der Giesendahlhalle ein generelles und absolutes Rauchverbot umzusetzen und einzuhalten haben, wie wir es zum Schützenfest in den Gesellschaftsräumen bereits seit mehreren Jahren praktizieren. Der Außenbereich mit unseren Stehbiertischen und Bierwagen ist vom Rauchverbot nicht betroffen.


Diese Gesetzesänderung wird nicht spurlos an unserem Festablauf vorüberziehen, dient aber dem Schutz der Nichtraucher und ist anzuwenden!   Wir bitten daher alle unsere Gäste, das Rauchverbot in der Giesendahlhalle zu berücksichtigen und uns bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung zu unterstützen.   


Infos zum Thema: Bundesministerium der Justiz »   


Der Vorstand


An die gesetzlichen Grundlagen in Europa, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen hat sich selbstverständlich auch unser Schützenverein zu halten.   


So haben wir in diesem Jahr zu unserem Schützenfest eine für den Einen oder Anderen relevante Gesetzesänderung umzusetzen.   


Das Nichtraucherschutzgesetz NRW ist Ende des vergangenen Jahres verschärft worden und hat mit Wirkung vom 1. Mai diesen Jahres Ausnahmen des geltenden Rauchverbotes für Festzelte und Brauchtums-veranstaltungen ersatzlos aufgehoben.   


Das bedeutet für unser kommendes Schützen-fest Anfang Mai, dass wir erstmalig in der Giesendahlhalle ein generelles und absolutes Rauchverbot umzusetzen und einzuhalten haben, wie wir es zum Schützenfest in den Gesellschaftsräumen bereits seit mehreren Jahren praktizieren. Der Außenbereich mit unseren Stehbiertischen und Bierwagen ist vom Rauchverbot nicht betroffen.


Diese Gesetzesänderung wird nicht spurlos an unserem Festablauf vorüberziehen, dient aber dem Schutz der Nichtraucher und ist anzuwenden!   Wir bitten daher alle unsere Gäste, das Rauchverbot in der Giesendahlhalle zu berücksichtigen und uns bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung zu unterstützen.   


Infos zum Thema: Bundesministerium der Justiz »   


Der Vorstand


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